§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage www.rudelherzen.de, im jeweils aktuellen Jahresprogramm oder aus den öffentlich zugänglich gemachten Flyern.
§ 2 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab. Sowie von der notwendigen konsequenten Anwendung der Trainingsregeln. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
§ 3 Teilnahmevoraussetzung
3.1 Am Training dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen umfassenden bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
3.2 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Vorlage der Versicherungspolice ist erforderlich.
3.3 Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
3.4 Chronische Erkrankungen und körperliche Einschränkungen sind den Trainern bei Ausbildungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
3.5 Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
3.6 Der jeweilige Tierhalter ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für RudelHerzen und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen.
3.7 Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde/Veranstaltung über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Ggf. entscheidet der Trainer über die Teilnahme an der jeweiligen Unterrichtsstunde/Veranstaltung.
3.8 RudelHerzen behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training bzw. der Therapie begonnen wird.
3.9 RudelHerzen behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, auch ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
3.10 In Kursen sind nur Hunde zugelassen, die kursfähig sind. Eine Kursfähigkeit besteht:
a) wenn der Hund keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet bzw. Der Teilnehmer entsprechende Vorkehrungen dagegen trifft.
b) wenn der Hund durch die Teilnahme an einem Kurs nicht in dauerhaften Stress verfällt (starkes und andauerndes Stresshecheln, ständiges und durchgehendes Bellen, Zittern, Meideverhalten)
c) und der Hund sich auch in Anwesenheit anderer teilnehmender Hunde und Menschen auf seinen Menschen konzentrieren und mit ihm kooperieren kann.
Stellt der Kursleiter während des Kurses fest, dass der Hund nicht kursfähig ist, kann er vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht. Zur Überprüfbarkeit einer Kursfähigkeit kann der Hundehalter ein Einzeltraining buchen.
3.11 Dem Trainer / Kursleiter ist vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dies geschieht in Fällen, in denen der Hund gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das TierSchG verstieße. Weiterhin kann er das Training abbrechen, wenn ein Teilnehmer übertriebene Härte gegen seine eigenen oder anderen Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen.
§ 4 Gefahren / Haftungsausschluss
4.1 Die Teilnehmer haben sich an die Weisungen der Trainer zu halten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer, anderer Kursteilnehmer und anderer Personen ausgeschlossen werden kann.
4.2 Für Anweisungen innerhalb der Verhaltenstherapie und/oder des Trainings und daraus resultierenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet RudleHerzen nicht.
4.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während des Trainings verursachen.
4.4 Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
4.5 Das Betreten des RudelHerzen-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
4.6 Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von RudelHerzen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. RudelHerzen haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht werden. Für das Versterben eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
Soweit der Kunde durch die Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
4.7 Die Trainer sind berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
§ 5 Vertrag/Anmeldung
5.1 Die Anmeldung kann durch den Teilnehmer per E-Mail, SMS, Whats App oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich.
5.2 Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung per SMS oder WhatsApp, bzw. wird in den Nachrichtenverteiler der Gruppe/Veranstaltung aufgenommen. Die AGB sind auf der Homepage veröffentlich und finden somit in der gültigen Fassung Anwendung.
5.3 Für Einzeltrainings erhält der Kunde ebenfalls eine Bestätigung per SMS oder WhatsApp. Die AGB sind auf der Homepage veröffentlicht und finden somit in der gültigen Fassung Anwendung.
5.4 Die Aufnahme eines Hundes mit Halter erfolgt nach Abstimmung mit den Trainern. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme wird ausschließlich durch die Trainer festgestellt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig.
6.2 Für Erziehungskurse ist die Gebühr in voller Höhe zu Beginn der 1. Stunde in bar zu entrichten.
6.3 Für Freilauf ist die Gebühr in voller Höhe zu Beginn jeder Stunde zu entrichten.
6.4 Für den Hundesportbereich ist die Kursgebühr am Ende jeder Stunde zu entrichten, vorausgesetzt es wurden vorab keine anderen Regelungen getroffen.
6.5 Für Seminare, Bootcamps, Erziehungswochenenden und Veranstaltungen ist mit der Anmeldung die Zahlung der Gebühr oder, wenn vermerkt, eine Anzahlung fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug in bar oder auf das angegebene Konto zum angegebenen Zahlungstermin zu erfolgen.
6.6 Für Einzeltrainings/Verhaltensberatungen ist die Gebühr am Ende des Termins in voller Höhe bar zu entrichten.
6.7 Bei Nichtzahlung mahnt RudelHerzen einmalig und übergibt dann die Forderung an ein Inkassobüro.
§ 7 Rücktritt
7.1 Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar oder der Trainer beispielsweise wegen Krankheit verhindert, werden die Unterrichtsstunden vom Kursleiter bis eine Stunde vor Beginn abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden am Ende des Kurses nachgeholt. Alternativ nennt der Kursleiter Ersatztermine. Der Termin, den die meisten Kursteilnehmer bestätigen, wird als Ersatztermin verbindlich gesetzt.
7.2 Rücktritt durch den Teilnehmer: Jeder Teilnehmer kann vor Beginn vom Anmeldevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
7.3 Das Fernbleiben von gebuchten Leistungen gilt nicht als Rücktritt. Es ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
7.4 Im Falle des Rücktritts kann RudelHerzen ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen:
Die Stornierungskosten betragen für Bootcamps in Dänemark:
Bis 16 Wochen vor Beginn des Bootcamps fallen 10% Stornierungskosten an.
Bis 12 Wochen vor Beginn des Bootcamps fallen 50% Stornierungskosten an.
Bis 10 Wochen vor Beginn des Bootcamps sowie bei Abbruch des Bootcamps erfolgt keine Rückerstattung
Die Stornierungskosten betragen für Bootcamps in Hannover:
Bis 10 Wochen vor Beginn des Bootcamps fallen 10% Stornierungskosten an.
Bis 6 Wochen vor Beginn des Bootcamps fallen 50% Stornierungskosten an.
Bis 4 Wochen vor Beginn des Bootcamps sowie bei Abbruch des Bootcamps erfolgt keine Rückerstattung, die Teilnahmegebühr ist in voller Höhe zu entrichten.
7.5. Rücktritt eines Teilnehmers vor Kursbeginn/Workshop/Seminar
Nach der verbindlichen Anmeldung zu einem Kurs (Kursifant, Email, WhatsApp etc.) hat der Teilnehmer die Möglichkeit noch bis 8 Tage vor Beginn zurückzutreten. Bei Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn der Dienstleistung (Kurs, Seminar, Workshop) ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
7.5 Die Absage oder Verschiebung eines Einzeltrainings/Verhaltensberatung oder Beratungsgesprächs muss durch den Kunden 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang berechnet.
7.6 Im Hundesportbereich muss bei Nichtteilnahme am Veranstaltungstag die Absage bis 12 Uhr wochentags und am Wochenende 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Dies ist dem Trainer telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei zu später oder keiner Absage ist die jeweilige Kursgebühr im vollen Umfang fällig.
7.7 Rücktritt durch RudelHerzen: Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen RudelHerzen sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltungen oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann RudelHerzen, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber RudelHerzen zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 11 Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Hannover.
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