Aktuelle Situation - Zertifizierung 

Zum 01.02.2024 wurden wir als eine der ersten Ausbildungsstätten in Deutschland von der DGP zertifiziert. Diese Anerkennung war für uns ein bedeutender Meilenstein und eine große Bestätigung unserer fachlichen Arbeit. Vor allem aber war sie für unsere Kundinnen und Kunden ein wichtiges Signal: Wir arbeiten qualifiziert, transparent und auf einer gesicherten fachlichen Grundlage.

Leider hat die DGP kurz darauf die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beendet. In diesem Zuge wurden sämtliche ausgestellten Zertifikate zurückgenommen. Seitdem besteht in Deutschland eine rechtlich äußerst schwierige Situation: Aktuell gibt es weder offiziell zertifizierte Ausbildungsstätten noch zertifizierte Assistenzhundetrainer.

Diese Situation ist für Assistenzhundhalterinnen und -halter ebenso belastend wie für verantwortungsbewusst arbeitende Trainerinnen und Trainer. Gerade in einem Bereich, in dem es häufig um sehr sensible Lebenssituationen, um Vertrauen, Sicherheit und ein enges Miteinander geht, ist eine nachvollziehbare und staatlich anerkannte Qualifikation von zentraler Bedeutung. Eine Zertifizierung dient nicht dem Selbstzweck, sondern dem Schutz der Betroffenen und der Qualität der Ausbildung.

Für uns als Ausbildungsstätte ist es selbstverständlich, unsere fachliche Kompetenz transparent nachweisen zu wollen. Wir stehen für hohe Qualitätsstandards, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und ein verantwortungsvolles, respektvolles Arbeiten mit Mensch und Hund. Dass wir diesen Anspruch derzeit nicht über eine offizielle Zertifizierung belegen können, empfinden wir als sehr unbefriedigend.

Sobald es wieder eine rechtlich geregelte und zuständige Stelle zur Zertifizierung gibt, werden wir diesen Schritt umgehend gehen. Wie bereits Anfang 2024 werden wir alles daransetzen, erneut zu den ersten Ausbildungsstätten zu gehören, die sich zertifizieren lassen. Dies verstehen wir als unsere Verantwortung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden, unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber dem gesamten Assistenzhundewesen.

Bereits jetzt arbeiten wir in unserer Ausbildung konsequent nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Assistenzhundeverordnung (AHundV).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist darauf hin, dass Ausbildungsstätten auch dann ausbilden dürfen, wenn aktuell noch keine offizielle Zertifizierungsmöglichkeit besteht – vorausgesetzt, die Ausbildung entspricht inhaltlich und strukturell den Anforderungen der AHundV.

Für unsere Teilnehmer*innen bedeutet das: Sie können sich darauf verlassen, dass sie von Beginn an nach den geltenden Standards ausgebildet werden und wir gemeinsam alles derzeit Mögliche tun, um die Voraussetzungen für eine spätere Anerkennung und Zertifizierung bestmöglich zu erfüllen.

So begleiten wir transparent und professionell durch den gesamten Prozess und geben die Sicherheit, bereits heute auf einer fundierten und zukunftsfähigen Grundlage zu starten.

Bis dahin arbeiten wir weiterhin mit größter Sorgfalt, fachlicher Tiefe und einem hohen Maß an Verantwortung – im Bewusstsein der besonderen Bedeutung dieser Arbeit und im festen Vertrauen darauf, dass eine verlässliche rechtliche Lösung im Sinne aller Beteiligten hoffentlich bald folgen wird.

 

 

 

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