Wir sind seit dem 01.02.2024 als Ausbildungsstätte nach der AHundV zugelassen. 

Übergangsregelung:

  1. Hunde, die bis zum 01.Juli 2023 die Ausbildung zum Assistenzhund begonnen haben und bis 01.Juli 2024 die Prüfung absolvieren, werden größtenteils nach der "alten" Gesetzgebung behandelt. Die Prüfung muss jedoch bei einem qualifizierten Prüfer erfolgen, diese sind hier einzusehen:

         Übersicht zu Prüfern und Prüferinnen für Assistenzhunde [PDF, 162KB]
 

2. Hunde, die nach dem 01. Juli 2023 die Ausbildung beginnen, werden nach der AHundV ausgebildet und geprüft. 

Diese dürfen nur bei zugelassenen Ausbildungsstätten oder fachlich verantwortlichen Personen (Assistenzhundetrainern), die von den Ausbildungsstätten beauftragt werden, ausgebildet werden.
 

Da wir bereits zertifiziert sind dürfen wir alle Teams ausbilden.

 

Auf der Seite des BMAS finden Sie eine Liste der Prüferinnen und Prüfer für Assistenzhunde. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Prüferinnen und Prüfer bislang nicht akkreditiert sind. Dies bedeutet, dass Sie lediglich in der Übergangsfrist anerkannt sind. 

 

 

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